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Geschäftsbedingungen für Webservice (BGBW)


BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

"WEBSERVICE"

(BGBW)

für Serverhoming, Webhosting, Domainregistrierung und -verwaltung,
Webdesign sowie für alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

vereinbart zwischen

Auftragnehmer (Wir):
WebDienst.at Internet-Service
Herzgasse 72
A-1100 Wien
&
ausführender Dienstleister:
WebDienst.at Internet-Service
(Inh.: Robert Hofbauer)

Auftraggeber/Kunde (Sie).

 

  1. Allgemeines, Vertragsumfang und Gültigkeit
    1. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen "Webservice" (BGBW) gelten ab 01.07.2002 für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen von WebDienst.at Internet-Service bzw. dem ausführenden Dienstleister, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde und gelten auch für zukünftige Geschäfte.
    2. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen "Webservice" (BGBW) gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der WebDienst.at Internet-Service bzw. des ausführenden Dienstleisters. Im Zweifelsfall über die Gültigkeit von Bestimmungen gelten vorrangig die Besonderen Geschäftsbedingungen "Webservice" (BGBW).
    3. In subsidiärer Ergänzung gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.
    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit beliebigen anderen Firmen und Personen Rechtsgeschäfte zu tätigen.
    5. Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, auch ohne Bekanntgabe an den Auftraggeber, mit beliebigen anderen Firmen und Personen zusammenzuarbeiten und Dienstleistungen an diese Firmen und Personen (Kooperationspartner) zu delegieren. Der Auftraggeber kann sich hieraus keine wie immer gearteten Rechte ableiten.
    6. Der Auftragnehmer ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

  2. Leistung und Prüfung
    1. Der Gegenstand eines Auftrages ist in einer Auftragsbestätigung festzuhalten.
    2. Die Gültigkeit eines Auftrags (Annahme) ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WebDienst.at Internet-Service bzw. des ausführenden Dienstleisters geregelt.
    3. Der Auftraggeber ist unmittelbar nach Bereitstellung der Dienstleistung verpflichtet, den Umfang und die Funktion zu prüfen und Abweichungen vom vereinbarten Auftrag sofort schriftlich bekannt zu geben.
    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erst dann Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen, wenn dieser die gestellten Rechnungen und allfällige offene frühere Rechnungen vollständig beglichen hat.

  3. Software Bedingungen und Lizenzen
    1. Wird für den Betrieb von Anlagen oder Geräten (Hardware), die WebDienst.at Internet-Service bzw. der ausführende Dienstleister geliefert oder bereitgestellt hat, dem Auftraggeber Software überlassen, erhält der Auftraggeber das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen und zwar ausschließlich zum Betrieb der jeweils vertragsgegenständlichen Hardware. .
    2. Alle anderen Rechte an der Software sind dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Auftraggeber daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen.
    3. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.

  4. Preise, Steuern, Kündigung und Zahlung
    1. Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in EURO ohne Umsatzsteuer.
    2. Der Auftragnehmer behält sich jederzeitige Preisänderungen ausdrücklich vor.
    3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
    4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
    5. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen auch ohne schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
    6. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
    7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.
    8. Der Auftraggeber ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche Mitteilung per einschreiben unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen. Weiters ist zu beachten, dass die Kündigung einer oder mehrerer von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse nicht die Stornierung noch offener Forderungen bedeutet sondern diese umgehend zu begleichen sind.
    9. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung und Verwaltung notwendigen Daten (Firmenname, Ansprechpartner, Name, Adresse, Bankverbindung, Mailadresse, etc.).

  5. Voraussetzungen für Webservice
    1. Die Veröffentlichung der Daten in der RIPE-Datenbank oder anderer Whois-Datenbank und in im Internet gebräuchlichen Dokumentationsstellen wird vom Auftraggeber akzeptiert.
    2. Alle Domains werden bei den zuständigen Vergabestellen registriert, auf den Namen des Auftraggebers und im Auftrag des Auftraggebers, insbesondere werden Domains unter .at bei der Vergabestelle nic.at Internetbetriebs Ges.m.b.H registriert, und geht der Auftraggeber mit der Registrierung einer .at-Domain ein Vertragsverhältnis mit der nic.at Internetbetriebs Ges.m.b.H ein.
    3. Die Kündigung einer Domain muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und vom Domain-Inhaber unterzeichnet sein. Sie können entweder das Formular "Kündigung" (http://www.nic.at/german/service.html#Kuendigung) faxen oder senden, das Formular auf der Rückseite des Domain-Zertifikates verwenden oder Ihr eigenes Briefpapier nutzen. Bitte geben Sie an, ob die Kündigung sofort oder zum Ende des Leistungszeitraumes erfolgen soll. Weiters ist zu beachten, dass die Kündigung einer oder mehrerer Domain(s) nicht die Stornierung noch offener Forderungen bedeutet und diese zu begleichen sind.
    4. Die Kündigung muß (auch) dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden.
    5. Alle Einträge erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muss eine Einigung eigenständig zwischen den beiden Parteien gefunden werden; die Vergabestelle der betreffenden Domain dient nicht als Schlichtungsstelle. Bei Streitfällen wird lediglich die Kontaktinformation des Inhabers einer bereits bestehenden Domain weitergegeben, da diese Informationen ohnehin öffentlich dokumentiert sind.
    6. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die Vergabestelle und der Auftragnehmer führt keine diesbezügliche Prüfung der beantragten Domain-Namen durch, behält sich aber gleichwohl das Recht vor, Anträge im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom Auftraggeber beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten.
    7. Aus der Delegation des Domain-Namens sind keine weiteren Rechte ableitbar.
    8. Es besteht kein Anspruch, seitens des Auftraggebers, genau einen bestimmten Domain-Namen zugeteilt zu bekommen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen Domain-Namens. Es werden lediglich Domains ("NS Records") delegiert, eine Eintragung von speziellen DNS Records (z.B.: "MX", "CNAME") ist nicht vorgesehen.
    9. Ein Domain-Name muss RFC konform sein und darf nur Buchstaben ("a ... z"), Ziffern ("0 ... 9") und Bindestrich ("-") enthalten. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten und darf nicht mit Bindestrich beginnen oder enden. Es werden unter "at" keine Domains mit weniger als drei Zeichen oder andere, zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige, Top-Level Namen (z.B.: "com", "edu") vergeben.

  6. Rücktrittsrecht
    1. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, vom Vertrag (Auftragsbestätigung) zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des dem Auftragnehmer nachweisbar entstandenen, zumindest aber von 30 % des Nettoauftragswertes bzw. der halbe Jahresnettowert als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

  7. Gewährleistung, Wartung und Änderungen, Haftung
    1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
      Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, höhere Gewalt und Zufall, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögenschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall der Server von WebDienst.at Internet-Service bzw. des ausführenden Dienstleisters ausgeschlossen.
    2. Für Datenverluste und daraus resultierende Folgen und Kosten des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer unter keinen Umständen. Die Verantwortung für die Sicherung aller Daten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
    3. Der Auftragnehmer legt äußerst großen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit des Servers/der Server, der mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen laufen wird.
      Dennoch sind Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabstürzen usw. nicht ganz auszuschließen. Der Auftragnehmer gibt eine 99%-ige Verfügbarkeitsoption für seine Server bzw. seiner Kooperationspartner. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer wegen Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers sind nur möglich, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz nachgewiesen werden kann. Jegliche Haftung gilt nach Ablauf von längstens drei Monaten ab Eintritt als verjährt.

  8. Datenschutz, Datensicherheit in Bezug auf die Bereitstellung von Webdienstleistungen
    1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Log's können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.
    2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Daten des Auftraggebers werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domain-Informationen bekanntgemacht werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Auftraggeber werden nicht eingesehen.
    3. Der Auftragnehmer ergreift alle technisch möglichen, zumutbaren und bekannten Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggeber oder Dritter gegenüber dem Auftragnehmer aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
    4. Der Auftragnehmer behält sich vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für den Auftragnehmer, seine(n) Kooperationspartner oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem. § 101 TKG) sind, unverzüglich ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt vom Auftragnehmer üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. Haftungen des Auftragnehmers auch gegenüber Dritten der Abtrennung vom Internet werden für alle Fälle ausgeschlossen.
    5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfaßt ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken auch nach Vertragsbeendigung gespeichert.
    6. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nach gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist der Auftragnehmer gem. §100 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, daß der Auftragnehmer Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
    7. Für alle Punkte 11.1. bis 11.6. wird ausdrücklich vereinbart und stimmt der Auftraggeber zu, daß der Auftragnehmer Daten im beschriebenen Umfang auch an seine(n) Kooperationspartner weitergeben kann - siehe Punkt 1.4. - bzw. der/die Kooperationspartner gleichermaßen die erwähnten Daten speichern.
    8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, schon in seinem ureigensten Interesse, alle ihm vom Auftragnehmer übermittelten Zugangsberechtigungen, Kennwörter und dergleichen vor Dritten zu schützen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, daß er für die mißbräuchliche Verwendung von Zugangsberechtigungen, Kennwörter und dergleichen verantwortlich ist.

  9. Ausschlußbestimmungen von belästigenden und gefährdenden Inhalten
    1. Der Auftragnehmer distanziert sich ausdrücklich von belästigenden und gefährdenden Inhalten - siehe auch Punkt 7.4. - Das sind insbesonders: Erotik-, pornographische und rechtsradikale Inhalte sowie Aufruf zur Gewaltbereitschaft und Nutzung der Dienste für Tätigkeiten, welche gegen irgendwelche Gesetze oder Internetregeln verstoßen.
    2. Der Auftragnehmer lehnt solche Inhalte und Aktivitäten ab und kann in einem dieser Fälle ohne Vorankündigung die Leistungen an dem Teilnehmer sofort einstellen.
    3. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer und alle Dritten schad- und klaglos halten.

  10. Sonstiges
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
    2. Alle Bestimmungen wurden im Einzelnen ausgehandelt und vereinbart.
    3. Die Vertragssprache ist grundsätzlich deutsch, allerdings können internationale Bestimmungen auch in englisch verfaßt sein.

  11. Schlußbestimmungen
    1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
    2. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes und des EU-Rechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
    4. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen insoweit, als das österreichische Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

     

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